Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des Arbeitgebers zwischen Ausspruch der Kündigung und Rechtskraft der Kündigungsschutzklage nachzukommen; Voraussetzungen für die Einordnung des Arbeitnehmerverhaltens als Arbeitsverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2003 - 10 Ca 9255/98
- LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Eigenkündigung des Arbeitnehmers …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
Kein Mutterschaftsurlaub für Väter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2000 - 1 Sa 249/00
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Verurteilung der Arbeitgeberin zur …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
Dabei ist zu beachten, dass die außerordentliche Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als schärfste Sanktion im Arbeitsvertragsrecht nur als letzte Möglichkeit angewandt werden darf, wenn alle anderen nach den jeweiligen Umständen des konkreten Falles möglichen und angemessenen milderen Mittel erschöpft sind (LAG Hessen Urteil vom 10. Dezember 2003, Az: 2 Sa 781/03, zitiert nach juris).